Unsere Leistungen

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Steuerberatung

Der Schwerpunkt der LSH Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Paderborn ist die Verknüpfung von steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung. Die steuerliche Beratung beschränkt sich nach unserem Verständnis daher nicht auf die reine Deklarationstätigkeit (Erstellung von Steuererklärungen etc.), sondern umfasst insbesondere eine aktiv gestaltende Beratung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Steuerberatung/-gestaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten
  • Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Existenzgründungsberatung
  • Wirtschaftliche Unternehmensberatung
  • Gestaltende Unternehmensnachfolgeplanung (einschl. Stiftungen)

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Wirtschaftsprüfung

Mit der LSH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir unterschiedliche betriebswirtschaftliche Prüfungen durch. Hierbei legen wir Wert darauf, dass unser Prüfungsansatz alle relevanten Geschäftsprozesse im Unternehmen umfasst. Wir arbeiten mit dem Ziel, Empfehlungen zur Optimierung von Abläufen abzugeben, um bei jeder Prüfung einen Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gesetzliche und freiwillige Ordnungsmäßigkeitsprüfungen nach § 53 HGrG
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten
  • Prüfungen nach dem EEG (z.B. für Windkraftanlagenbetreiber, Ertragstestat, Anlagenzertifikat)
  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen

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Testamentsvollstreckung

Für die Bestellung eines Testamentsvollstreckers sprechen mehrere Gründe: sei es, dass der Erblasser sicherstellen will, dass sein Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, sei es, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, oder aber nur, um eine geregelte Abwicklung und Verteilung des Nachlasses sicherzustellen.

Schon bei durchschnittlichen Vermögen ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ratsam; bei größeren Vermögen sowie bei Vorhandensein betrieblichen Vermögens sollte sie selbstverständlich sein. Ist kein Testamentsvollstrecker bestellt, kann durch Beschluss der Erben ein Nachlassverwalter eingesetzt werden, welcher zum Wohle aller Erben die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses vornimmt.

Für beide Tätigkeiten bietet sich der Steuerberater an, weil er Kenntnisse auf dem wirtschaftlichen und rechtlichen Gebiet besitzt und darüber hinaus Einblick in die Vermögens- und Finanzsituation des Erblassers hat.

Ein Teamfoto von den vier Partnern

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LSH Steuerberater Wirtschaftsprüfer und
LSH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grünebaumstr. 4, 33098 Paderborn

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